Mit der Anzeige einer lebend erfolgten Geburt wird ein lebend geborenes Kind dem Staat gegenüber zum ersten mal sichtbar. Im Todesfall unterliegt es der Pflicht, der Totenbeschau und einem Begräbnis zugeführt zu werden. Ganz anders verläuft häufig der Umgang mit wärend der Schwangerschaft, Geburt und innerhalb der 1. Lebenswoche verstorbenen Kindern. Sie dienen - häufig ohne Wissen und daher auch ohne Zustimmung der Angehörigen - der Forschung, Vermarktung, ....